Allgemeine Geschäftsbedingungen

• § 1 Angebote und Bestätigungen

    Angebote und Bestätigungen unsererseits sind nur verbindlich, soweit
    sie schriftlich erfolgen. Preise und Termine sind nur verbindlich, wenn
    sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

• § 2 Preise

    Die von uns angegebenen Preise gelten grundsätzlich zuzüglich der
    gesetzlichen Umsatzsteuer und eventueller sonstiger gesetzlichen
    Abgaben. Vereinbarte Verwaltervergütungen sind gemäß den getroffenen
    vertraglichen Vereinbarungen fällig. Mit Abschluss einer Vermittlung
    innerhalb des Projekt- und Objektmanagements/Verwaltungsvertrages
    wird die im Vertrag festgelegte Provision des zu zahlenden Endbetrages
    jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer mit sofortiger Wirkung fällig. Bei Ab-
    schluss eines Mietvertrages innerhalb einer Hausverwaltung, WEG-
    Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung etc. wird die vereinbarte Provision
    in gesetzlicher Höhe jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer nach Rechnungs-
    stellung sofort fällig. Berechnungsgrundlage bildet die Nettomiete. Spätere
    Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluss auf die Berechnungs-
    grundlage des abgewickelten Auftrages. Eine vorzeitige Beendigung des
    Mietverhältnisses begründet keine Ansprüche gegen die Wohnwerk GmbH.
    Der Anspruch der Wohnwerk GmbH auf die volle, nach dem ursprünglichen
    Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr, oder Provision bleiben hiervon
    unberührt.

• § 3 Beratung, Vermittlung und Unterlagen

    Die Beratung und Vermittlung an Kooperationspartner des Kunden durch
    uns, erfolgt nach besten Wissen und Gewissen. Übergebene Unterlagen sind
    vertraulich zu behandeln. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung
    unsererseits dürfen sie weder vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten
    zugänglich gemacht und für einen anderen als den von uns zugestellten
    Zweck verwendet werden.

• § 4 Aufrechnungsverbot

    Der Kunde darf mit Forderungen gegen uns nicht aufrechnen, es sei denn,
    die Forderung sei von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
    Entsprechendes gilt für ein Zurückbehaltungsrecht.

• § 5 Sonstiges

    Vorstehende Bedingungen geben zusammen mit den gesondert schriftlich
    vereinbarten Bedingungen den vollständigen Inhalt des geschlossenen
    Vertrages wieder. Alle vorherigen Vereinbarungen sind gegenstandslos,
    sofern sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen sind. Änderungen
    und Ergänzungen unserer Verträge bedürfen der Schriftform, auch die
    Aufhebung der Schriftformvereinbarungen.

Gerichtsstand ist Suhl.

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